ApF Spotřební elektronika

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS PROGRAMM AFFILIATE - Alza.cz

1.      ANFANGSBESTIMMUNGEN 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) werden von Alza.cz a.s., Ident-Nr.: 27082440, Steuer-Ident.-Nr.: CZ27082440, mit Sitz Praha 7, Jankovcova 1522/53, PLZ 170 00, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Stadtgericht in Praha, Abteil B, Einlage 8573 (nachfolgend nur „Alza.cz“) für ihre Geschäftspartner erlassen, die sich verpflichten, diese Zusammenarbeitsbedingungen einzuhalten, indem sie eine Registrierung auf dem Portal Alza.cz im Programm Affiliate, d. h. im Programm, das auf die Werbung für den Einkauf auf den von Alza.cz betriebenen Portalen Dritter ausgerichtet ist (nachfolgend nur „Programm“), durchführen, die Bedingungen in diesen AGB erfüllen und Alza.cz ihre Registrierung im Programm annimmt (nachfolgend nur „Partner“), denn Alza.cz hat das alleinige Recht zu entscheiden, ob und wer am Programm teilnehmen kann. 
  2. Auf Grund der Bestätigung der Teilnahme am Programm seitens Alza.cz, die Alza.cz nicht verpflichtet ist durchzuführen, schließen Alza.cz und der Partner einen Vertrag über eine Handelszusammenarbeit im Programm ab, auf Grund dessen der Partner verpflichtet ist, auf den von ihm betriebenen Portalen (nachfolgend nur „Portal“) Banner und Verweise mit Werbung für das Internetgeschäft Alza.cz (nachfolgend nur „Banner“) zu platzieren, wofür sie sich im Falle einer ordentlichen Tätigkeit des Partners auf Grund dieser AGB und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften verpflichtet eine Provision zu zahlen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird nicht angewendet. 

2.      ERKLÄRUNGEN DES PARTNERS 

  1. Der Partner erklärt, garantiert und verpflichtet sich gegenüber Alza.cz, dass:
    1. er entweder ein Unternehmer mit einer gültigen Gewerbeberechtigung, der eine Identifikationsnummer zugewiesen wurde ist, oder ein Nichtunternehmer, der nur im Rahmen gelegentlicher Aktivitäten im Sinne des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg. über Einkommensteuern am Programm teilnimmt und der Betrag im Kalenderjahr 30.000 CZK nicht übertrifft
    2. sämtliche vom Partner gegenüber Alza.cz im Rahmen der Verhandlungen über die Teilnahme am Programm und während des eigentlichen Programms gegenüber Alza.cz gemachten Erklärungen wahrheitsgetreu, genau und vollständig sind, wobei keine Tatsache besteht, die mit diesen Erklärungen im Widerspruch stehen würde;
    3. er berechtigt ist, einen Vertrag im Sinne dieser AGB abzuschließen, seine aus ihnen hervorgehenden Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig ist er sich vollständig der aus diesen AGB hervorgehenden Pflichten bewusst;
    4. sämtliche Voraussetzungen für den Vertragsschluss im Sinne dieser AGB erfüllt sind, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, im Hinblick auf die Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen und anderer Bedingungen, festgelegt von einschlägigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften;
    5. der Vertragsschluss im Sinne dieser AGB und die Durchführung einzelner Schritte des Partners auf Grund und im Zusammenhang damit stellen weder eine Verletzung jeglicher Pflicht des Partners, die sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften, verbindlichen Verträgen, Vereinbarungen und Erklärungen ergibt, dar, noch sind sie im Widerspruch zu jeglicher Forderung, Entscheidung oder einstweiliger Verfügung eines Verwaltungsorgans, eines Gerichts, eines Schiedsspruchs, durch die der Partner gebunden wäre, noch stellen sie eine Verletzung jeglicher Rechte Dritter dar;
    6. er nicht zahlungsunfähig ist oder ihm keine Zahlungsunfähigkeit droht und kein Insolvenzantrag und/oder Antrag auf Vollstreckung gegen ihn erlassen wurde;
    7. das Portal die Form einer vollständigen Website hat, dh. in die Charakteristik gehören das umfassende Erscheinungsbild und die Funktionalität der einzelnen Elemente dieser Website.
    8. das Portal keinen Cash-Back-Charakter und keinen Rabattcouponcharakter hat und den Besuchern nicht ermöglicht, einen Teil der in die Anschaffung des Sortiments von Alza.cz investierten Mittel zurückzubekommen;
    9. das Portal kein sog. MFA-Portal ist (d.h. es handelt sich nicht um Seiten, die nur zum Zweck der Anzeige von Werbung entstanden sind);
    10. das Portal während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien auf Grund dieses Vertrags und der AGB den Banner enthält und enthalten wird, der im Rahmen des Programms benutzt wird. Jegliche andere Nutzung des Portals im Rahmen des Programms, wo der Endkunde von Alza.cz nicht aktiv den Banner anklickt, ist verboten und begründet somit keinen Anspruch auf die unten spezifizierte Provision; 
    11. das Portal nicht zur Gewinnung von Rabatten und anderen Vorteilen direkt für den Partner von Alza.cz im Falle von selbständigen Transaktionen des Partners in dem von Alza.cz betriebenen Internetgeschäft ausgenutzt wird; 
    12. das Portal keine Informationen, Verweise, Materialien und Inhalte enthält, die in einer Beziehung zu Dritten einschließlich Alza.cz unlauter wären, einschlägige allgemein verbindliche Rechtsvorschriften und die höchsten ethischen Standards verletzen würden, u. a. indem die dort angeführten und/oder verwiesenen Inhalte zur Verletzung allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften nicht anstiften und auch nicht anstiften können und/oder den Eindruck erwecken können, dass sie ihrer Verletzung zustimmen.
    13. Das Portal enthält keine Informationen, Links, Materialien oder Inhalte, die für Dritte, einschließlich Alza.cz, unlauter sind, und verstoßen gegen die einschlägigen allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen und die höchsten ethischen Standards, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die darin genannten Inhalte und / oder Verstöße gegen allgemein verbindliche gesetzliche Bestimmungen und / oder können nicht den Eindruck erwecken, dass sie zu deren Verletzung einverstanden sind.
  2. Zum Schluss erklärt der Partner, dass er zuvor nicht vom Programm ausgeschlossen wurde.


3.      GEGENSEITIGE RECHTE UND PFLICHTEN

  1. Die Platzierung eines Verweises oder eines Banners durch den Partner unterliegt der zufälligen Kontrolle durch Alza.cz.
  2. Der Partner ist nicht berechtigt, den HTML-Code des Programms ohne die Zustimmung von Alza.cz zu platzieren. Der Partner ist verpflichtet, Alza.cz die URL-Adresse jeder Website mitzuteilen, auf der er für Alza.cz oder seinen Partnerlink innerhalb des Programms werben möchte. Alza.cz entscheidet dann über die Übereinstimmung der Website mit den Interessen von Alza.cz und sendet dem Partner eine Entscheidung per E-Mail.
  3. Der Partner ist nicht berechtigt, eine Provision im Rahmen des Programms zu erhalten, wenn Pop-ups, Anzeigen und Links oder Frames verwendet werden, ohne dass ein Besucher der Website eindeutig darauf abzielt, auf den Partner-Link zu klicken. Der Partner darf die Nutzung der Website oder die Bereitstellung der Dienste nicht vom Klicken auf den Link abhängig machen. Das Anklicken des Links muss eine freie Entscheidung des Besuchers sein.
  4. Alza.cz ist berechtigt, den Vor- und Nachnamen oder den Namen des Partners und sein Logo in der Marketingkommunikation, in den Listen der Partner, Käufer und in Präsentationen zu verwenden. Der Partner gewährt Alza.cz somit eine nicht ausschließliche Lizenz ohne territoriale oder quantitative Beschränkungen in der oben definierten Weise, die auf die Dauer des Vertragsverhältnisses begrenzt ist und zu deren Nutzung Alza.cz nicht verpflichtet ist. Der Partner ist verpflichtet, die ununterbrochene Ausübung der Rechte aus der erteilten Lizenz sicherzustellen und alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, um Beschränkungen der Ausübung dieser Rechte unverzüglich und ohne Abruf zu beseitigen.
  5. Der Partner ist nicht berechtigt, in Werbesystemen mit den Ausdrücken, die Alza.cz und Alza und Tippfehlerwörter (alya) enthalten, zu bieten oder sonst zu inserieren. Darüber hinaus ist Werbung in Google Ads, Sklik, Facebook Business Manager und anderen Anzeigensystemen, die auf Websites mit dem Begriff Alza verweisen und/oder auf diese umleiten, verboten (z. B. Alza.c z, a lza.c z, Alza.hu, Alza.at, Alza.de, Alzashop.com usw.).
  6. Der Partner ist nicht berechtigt, die Versendung der unerwünschten Post (Spam) oder eine andere unerlaubte Werbeart, die die Grundsätze des redlichen Geschäftsverkehrs und gute Sitten verletzt, zu nutzen.
  7. Der Partner ist nicht berechtigt, beim Versenden von Werbe-E-Mails im Namen von Alza.cz aufzutreten oder den Eindruck zu erwecken, dass er autorisierter Werbevertreter von Alza.cz ist. 
  8. Der Partner ist nicht berechtigt, das Provisionssystem mit Hilfe der Instrumente wie Backclick, Clickbot und ähnlicher Instrumente mit der gleichen Auswirkung, insbesondere zum Zweck einer künstlichen Erhöhung der eigenen Provision oder der Provision einer anderen Person, auszunutzen.
  9. Falls der Partner die im Artikel 3 dieser AGB festgelegten Pflichten verletzt, hat Alza.cz einen Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 2000 € oder 1500 £ für jede derartige Verletzung, wobei der Partner verpflichtet ist, diese Vertragsstrafe innerhalb von zehn (10) Tagen ab der Aufforderung seitens Alza.cz zu ihrer Bezahlung zu begleichen, wobei der Anspruch von Alza.cz auf Schadensersatz in voller Höhe dadurch nicht betroffen ist.
  10. Falls eine Verletzung der aus dem Artikel 3 dieser AGB hervorgehenden Pflichten des Partners festgestellt wird, fordert ihn Alza.cz zur sofortigen Abhilfe auf. Sollte diese nicht einmal innerhalb von zwei (2) Tagen geschaffen werden, ist Alza.cz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


4.      PROVISIONSBERECHNUNG UND RECHNUNGSBEDINGUNGEN 

  1. Im Falle der Erfüllung aller Bedingungen des Programms einschließlich der Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Erklärungen des Partners bezüglich des Programms und der Einhaltung der Pflichten im Artikel 3 dieser AGB hat der Partner einen Anspruch auf eine Provision, die nach dem Gesamtumsatz im jeweiligen Kalendermonat berechnet wird, den Alza.cz in Folge der realisierten und nicht annullierten Transaktionen erreicht hat, durchgeführt von den Besuchern des Portals, die die Transaktion bei Alza.cz durchgeführt haben, nachdem sie in das von Alza.cz betriebene Internetgeschäft nach einem aktiven Anklicken des Verweises oder Banners gelangt sind (nachfolgend nur „Besucher“), wobei die Provision (nachfolgend nur „Provision“) vom Preis der vom Kunden gekauften Ware und dem Typ der Ware abhängt. Die Höhe der Provision kann https://affiliate.alza.de/Home/Help gefunden werden.
  2. Wenn die Kommission den Betrag von 500 CZK oder einen Gegenwert in einer anderen Währung überschreitet, kann der Partner eine bargeldlose Zahlung auf sein bei Alza.cz gemeldetes Bankkonto beantragen. Alza.cz ist verpflichtet, diese innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zustellung des entsprechenden Steuerbelegs (Rechnung) zu zahlen und die Erfüllung der Zahlungsbedingungen der Kommission zur Überweisung dieser Provision per Überweisung auf das Bankkonto des Partners zu überprüfen. Der Steuerbeleg (Rechnung) muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ansonsten ist Alza.cz berechtigt, den Steuerbeleg (Rechnung) an den Partner zurückzusenden. In diesem Fall wird die Fälligkeit ausgesetzt und die neue Fälligkeit beginnt erst am Tag der Zustellung des berichtigten Steuerbelegs (Rechnung). Ist der Partner ein Umsatzsteuerzahler, erhöht sich die vereinbarte Provision um die gesetzliche Umsatzsteuer. Für den Fall, dass der Partner Mehrwertsteuerzahler ist, erhöht sich die vereinbarte Provision um die gesetzliche Mehrwertsteuer und Alza zahlt in diesem Fall dem Partner die Vergütung nur auf das Bankkonto des Partners, das beim Steuerverwalter veröffentlicht wird, wobei dieses Bankkonto auch auf der Rechnung die vom Partner ausgestellt ist, erwähnt sein muss (andernfalls ist Alza.cz berechtigt, den Steuerbeleg an den Partner zurückzusenden).
  3. Der Partner ist verpflichtet, für jedes Kalenderjahr spätestens am 15. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, für das der Partner Anspruch auf die Kommission hatte, eine Rechnung zu senden. Unterlässt der Partner dies und tut dies gleichzeitig nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Anfrage von Alza.cz, erlischt der Anspruch für das betreffende Jahr.
  4. Die Verjährungsfrist für die Inanspruchnahme einer Provision beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem die Inanspruchnahme erstmals geltend gemacht werden konnte.
  5. Falls Alza.cz einen begründeten Verdacht hat, dass der Partner diesen Vertrag verletzt oder sonst die Bedingungen des Provisionssystems missbraucht hat, ist Alza berechtigt, die Zahlung der Provision einzustellen, bis dieser Verdacht entkräftet wird.
  6. Der Geldbetrag gilt mit seiner Abbuchung vom Bankkonto des Absenders zu Gunsten des Bankkontos des Empfängers als bezahlt.

5.      VERTRAGSBEENDIGUNG

  1. Der Vertrag kann durch den Rücktritt, Vereinbarung oder Kündigung beendet werden.
  2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, von diesem Vertrag nur aus den in diesen AGB festgelegten Gründen zurückzutreten.
  3. Alza.cz ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls: 
    1. der Partner die ihm in diesen AGB und den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften auferlegten Pflichten erheblich verletzt;
    2. sich irgendeine im Artikel 2 dieser AGB angeführte Erklärung des Partners als unzutreffend, unvollständig oder unrichtig erweist;
    3. der Lieferant zahlungsunfähig ist, ihm die Zahlungsunfähigkeit droht oder gegen ihn ein Antrag auf Vollstreckung erlassen wurde.
  4. Der Partner ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls Alza.cz mit einer finanziellen Leistung zu Gunsten des Partners in Verzug von mehr als zwanzig (20) Tagen ist und nicht einmal innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Tag der Zustellung einer schriftlichen Mitteilung des Partners über einen solchen Verzug Abhilfe schafft.
  5. Der Rücktritt wird mit der Übermittlung der schriftlichen Rücktrittserklärung an die andere Vertragspartei wirksam.
  6. Alza.cz ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen.
  7. Der Partner ist berechtigt, den Vertrag auch ohne Angabe des Kündigungsgrundes mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten zu kündigen, wobei die Vertragsparteien vereinbart haben, dass die Kündigungsfrist am Ersten des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat, in dem die Kündigung der anderen Partei zugestellt wurde, folgt, zu laufen beginnt.
  8. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass durch die Beendigung der Wirksamkeit des Vertrags die Bestimmungen des Vertrags, die sich auf Lizenzen, Garantien, Ansprüche aus Mängel- und Schadenhaftung und Ansprüche aus Vertragsstrafen beziehen, falls diese vor der Beendigung der Wirksamkeit des Vertrags entstanden sind, und weitere Bestimmungen und Ansprüche, aus deren Beschaffenheit hervorgeht, dass sie auch nach dem Erlöschen der Vertragswirksamkeit bestehen sollen, nicht betroffen sind und nicht betroffen sein dürfen.

6.      GEHEIMHALTUNG VON INFORMATIONEN 

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass keine von ihnen vertrauliche Informationen, die sie bei der Vertragserfüllung von der anderen Partei erhalten hat, Dritten zugänglich macht, wobei für beide Vertragsparteien jede Information als vertraulich gilt, die als solche bezeichnet ist, die einen Wert für die jeweilige Partei hat, die Geschäftsgeheimnis ist oder sein kann und/oder deren Veröffentlichung berechtigte Interessen der jeweiligen Vertragspartei gefährden würde oder könnte, und deshalb verpflichten sie sich zum Schutz von vertraulichen Informationen, die immer Alleineigentum der übergebenden Partei bleiben, den gleichen Aufwand anzuwenden, als ob es sich um ihre eigenen vertraulichen Informationen handeln würde, und zwar im Einklang mit dem Prinzip der besten Praktik und den einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Vertragsparteien verpflichten sich weiterhin, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht anders als zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.
  2. Ungeachtet der oben angeführten Bestimmungen gelten Informationen nicht als vertraulich, die: 
  1. öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass durch ihre Veröffentlichung zu einer Verletzung der Verpflichtungen der empfangenden Vertragspartei oder der Rechtsvorschriften kam; 
  2. der empfangenden Vertragspartei vor dem Vertragsschluss begründet vorlagen, falls solche Informationen nicht Gegenstand einer anderen, vorher zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Vereinbarung über Informationsschutz waren;
  3. Ergebnis eines Verfahren sind, bei dem die empfangende Partei unabhängig an sie gelangt und dies durch ihre Aufzeichnungen oder vertrauliche Informationen Dritter belegen kann;
  4. Dritte, die nicht in einem solchen Umgang mit Informationen beschränkt sind, nach der Vertragsunterzeichnung der empfangenden Partei gewähren.
  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in vollem Umfang die Schweigepflicht und die aus dem Vertrag und den einschlägigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften hervorgehende Pflicht, vertrauliche Informationen zu schützen, einzuhalten. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Zusammenhang, alle Personen, die sich ihrerseits an der Erfüllung dieses Vertrags im Sinne dieser AGB beteiligen werden, über die oben angeführte Schweigepflicht und die Pflicht, vertrauliche Informationen zu schützen, zu belehren, und weiterhin die Einhaltung dieser Pflichten durch alle Personen, die sich an der Erfüllung dieses Vertrags beteiligen, auf eine geeignete Weise sicherzustellen. 
  2. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die Beendigung der Vertragswirksamkeit nicht die Bestimmungen dieses Artikels der AGB betrifft  und ihre Wirksamkeit auch nach der Beendigung der Vertragswirksamkeit dauert.

7.      SCHUTZMARKEN UND GUTER RUF 

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich derart vorzugehen, dass keine von ihnen Schutzmarken und den guten Ruf der anderen Vertragspartei verletzt. 
  2. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sie sämtliche Schutzmarken und den guten Ruf der anderen Vertragspartei nur auf Grund einer getrennten vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei verwenden können. Zu diesem Zweck schickt die antragstellende Vertragspartei der berechtigten Vertragspartei eine Einsicht in die Werbemitteilung, Bekanntgabe oder den Verwendungsgegenstand der Schutzmarke und/oder des Geschäftsnamens mindestens zwei (2) Arbeitstage vor der geplanten Veröffentlichung zu, wobei die antragstellende Vertragspartei erst nach einer schriftlichen Zustimmung der berechtigten Vertragspartei berechtigt ist, eine solche Veröffentlichung durchzuführen. 

8.      SCHADENSHAFTUNG 

  1. Jede Vertragspartei haftet für den verursachten Schaden im Rahmen der geltenden und wirksamen Rechtsvorschriften und des Vertrags. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich um die Schadensvorbeugung und Minimierung der eventuell entstandenen Schäden nach Kräften zu bemühen.
  2. Keine der Vertragsparteien haftet für den Schaden und ist auch nicht im Verzug, falls es dazu in Folge eines Verzugs mit der Erfüllung der Verpflichtungen der anderen Vertragspartei oder in Folge von Umständen, die die Haftung ausschließen, kam. Die Haftung wird jedoch nicht wegen eines Hindernisses ausgeschlossen, falls dieses erst entstand, als die verpflichtete Partei im Verzug mit der Erfüllung ihrer Pflicht gewesen war, oder falls es wegen ihrer wirtschaftlichen Verhältnissen entstand, wobei eine haftungsausschließende Auswirkung nur auf den Zeitraum begrenzt ist, solange das Hindernis andauert, mit dem diese Auswirkung verbunden ist. 
  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die andere Vertragspartei ohne unnötigen Verzug auf entstandene haftungsausschließende Umstände, die die ordentliche Vertragserfüllung verhindern, hinzuweisen, und gleichzeitig verpflichten sie sich, eine maximale Anstrengung zur Abwendung und Überwindung der haftungsausschließenden Umstände aufzuwenden. 

9.      GEGENSEITIGE KOMMUNIKATION  

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, miteinander zusammenzuarbeiten und der jeweils anderen Partei sämtliche für die ordentliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen notwendige Informationen zu gewähren. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, sind sie verpflichtet, die andere Vertragspartei über sämtliche Tatsachen zu informieren, die für die ordentliche Vertragserfüllung von Bedeutung sind oder sein können.  
  2. Falls der Partner Fragen oder Bemerkungen zum Programm hat, kann er diese an https://www.alza.de/Kontakt?g=6&q=105 richten.
  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer Änderung ihrer Postadresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse oder jeglicher anderer Identifizierungsdaten und anderer maßgeblicher Tatsachen, die das Programm betreffen (u. a. die MwSt.-Pflicht), die andere Vertragspartei über diese Änderung spätestens innerhalb von drei (3) Arbeitstagen zu informieren. 
  4. Der Partner verpflichtet sich, im Falle seiner Insolvenz, drohender Insolvenz, Einreichung eines Insolvenzantrags gegen den Partner oder eines Antrags auf Vollstreckung Alza.cz über diese Tatsache ohne unnötigen Verzug, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Arbeitstagen zu informieren. Falls der Partner dieser Pflicht nicht nachgeht, gilt eine solche Handlung als erhebliche Vertragsverletzung. 

10.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche aus dem Vertrag und in Zusammenhang damit entstehende Streitigkeiten vorrangig auf gütlichem Wege zu lösen. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass falls diese Streitigkeiten nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen ab der Einleitung der Ausgleichsverhandlungen gelöst sind, werden sie mit endgültiger Wirksamkeit von dem zuständigen Gericht der Tschechischen Republik entschieden.
  2. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Partner nicht berechtigt ist, finanzielle Forderungen gegenüber Alza.cz ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Alza.cz an Dritte abzutreten.
  3. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass Alza.cz berechtigt ist, die AGB einseitig zu ändern. Falls der Partner innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Zeitpunkt, als er durch E-Mail-Kommunikation von Alza.cz über die Änderung informiert wurde, Alza.cz nicht mitteilt, mit dem neuen Wortlaut der AGB nicht einverstanden zu sein, und aus diesem Grund nicht vom Vertrag zurücktritt, werden diese AGB für weitere Transaktionen der Vertragsparteien wirksam. 
  4. Der Partner wird allerdings keine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Alza.cz abtreten oder übertragen.
  5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich geregelt sind, sowie eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik.
  6. Diese AGB, einschließlich ihrer Bestandteile, sind ab dem 25. April 2019 gültig und wirksam und stornieren den vorherigen Wortlaut der AGB, einschließlich ihrer Bestandteile, und sind am Hauptsitz und in den Geschäftsräumen von Alza oder elektronisch unter www.alza.cz erhältlich.
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