Die Elektronische Signatur wird vom Kassensystem erstellt. Sie dient dazu, die Richtigkeit von Belegen zu überprüfen und eine Verbindung zwischen der Unterschrift und dem Zahler nachzuweisen. Sie identifiziert eindeutig einen bestimmten Umsatz und ist in jeder Datennachricht enthalten. Auf dem Beleg erscheint sie nur in dem Fall, dass keine Verbindung mit den Servern der Finanzadministration zustande kommt (siehe vorherigen Absatz).