Elektronische Erfassung der Verkäufe im Normalbetrieb

Sie können die Abrechnung jederzeit vor dem realisierten Umsatz ausfertigen, spätestens jedoch während der Verwirklichung. Im Falle eines E-Shops geschieht dies in der Regel bei Eingang der Bestellung, obwohl bei der Bezahlung gegen Postnachnahme der Umsatz erst während der Warenübergabe realisiert wird.

Drucken