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Neue Energieetiketten für Lampen und Leuchten: Erwarten uns große Veränderungen?

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Aktualisiert am

Seit mehr als 25 Jahren helfen uns die Energielabels, energieeffiziente Geräte zu finden. Die ständige Entwicklung von energiesparenden Technologien hat jedoch dazu geführt, dass die Skala mit mehreren Plus-Zeichen an Wirksamkeit verloren hat. Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Kühlschränke, elektronische Bildschirme und gewerbliche Kühlschränke werden daher ab dem 1. März 2021 mit neuen Kennzeichnungen mit Energiestufen von A-G versehen. Und ab dem 1. September 2021 werden diese Produktgruppen um Lichtquellen erweitert. Was ändert sich mit der neuen Kennzeichnung von Lampen und Leuchten?

Neue Energieverbrauchskennzeichnungen: Lichtquellen

Neue Energieverbrauchskennzeichnungen für Lichtquellen - INHALTSVERZEICHNIS

  1. Produkttypen in der Beleuchtungstechnik im Lichte der neuen Vorschriften
  2. Wie werden sich die Energielabels für Lichtquellen ändern?
  3. Die verschiedenen Phasen des Übergangs zu den neuen Energieeffizienzklassen

Produkttypen in der Beleuchtungstechnik im Lichte der neuen Vorschriften

Die Europäische Verordnung unterscheidet im Bereich der Beleuchtungstechnik zwischen folgenden Produkttypen:

  • Zu den elektrischen Lampen gehören herkömmliche Lichtquellen wie Glühlampen, Entladungslampen, LED-Module und Produkte, die für die Überprüfung nicht zerlegt werden können, ohne die Lichtquelle dauerhaft zu beschädigen. Dazu gehören nicht zerlegbare Möbel (z. B. ein Spiegel mit Beleuchtung) oder nicht zerlegbare Leuchten (vollständig geschlossene Leuchten und einige Tischlampen).
  • Produkte, die Leuchten enthalten, umfassen dann Produkte, bei denen die Lichtquelle durch herkömmliche Werkzeuge abgenommen werden kann und oder nicht und bei denen die Leuchte zur Überprüfung entfernt werden kann. Diese Produktgruppe umfasst herkömmliche Lampen mit Lichtquellen und Leuchten mit einer technischen Begründung für die Unersetzbarkeit der Lichtquelle.
Änderung der Kennzeichnung für Lichtquellen
Der Hauptunterschied zwischen einer elektrischen Lampe und einem Produkt, das eine Leuchte enthält, besteht in der Möglichkeit, die Leuchte zur Überprüfung durch die Marktaufsichtsbehörden zu entfernen.

Wie werden sich die Energieeffizienzklassen für Lichtquellen ändern?

Als Verbraucher fragen Sie sich wahrscheinlich, wie sich die Energieeffizienzklassen für Lampen und Leuchten und die Verordnung über die umweltgerechte Produkt-Gestaltung ändern werden. Zusammenfassend können wir sagen, dass die neue Energielabels der alten sehr ähnlich ist. Was sind die wichtigsten Veränderungen, die auf uns zukommen, und auf welche Unterschiede sollten wir uns vorbereiten?

Übersichtliche Werteskala und keine Pluszeichen mehr

Ab September 2021 werden neben anderen Produktgruppen auch Lampen und Leuchten mit der neuen Energieeffizienz-Skala gekennzeichnet, das besagt die Verordnung der Europäischen Kommission. Eigentlich geht es um eine Rückkehr zu der ursprünglichen Lösung, nämlich zur Skala von A bis G. Diese Änderung bedeutet, dass die effizientesten Produkte, die bisher in die Klassen A+1+, A++ oder A+ eingestuft waren, nun in die Klassen B bis D fallen. Die Klassen A+, A++ und A+++ wird es auf den neuen Kennzeichnungen nicht mehr geben. Das neue Energielabel-System ist nicht nur übersichtlicher, sondern bietet auch genügend Spielraum für die technologische Weiterentwicklung von Energiespartechnologien.

QR-Code und Zugang zur Produktdatenbank

Wenn Sie Freude an detaillierten Vergleichen von einzelnen Produkten haben, dann werden Sie sich über den Zugang zur Datenbank EPREL freuen. Es handelt sich um eine Online-Datenbank der EU, in die Hersteller und Importeure ab dem 1. Mai 2021 die Parameter aus dem Informationsblatt jeder Leuchte eintragen müssen. Die Registrierung umfasst auch die Bereitstellung von detaillierten technischen Unterlagen, um die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.

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Hersteller und Importeure von Produkten, die Leuchten enthalten, sind verpflichtet, nur die in der EPREL-Datenbank enthaltenen Leuchten zu registrieren.

Und was bedeutet das für die Verbraucher? Man kann ganz einfach den QR-Code mit einem Smartphone oder Tablet scannen, um detaillierte Informationen über alle registrierten Produkte, Energieeffizienz oder Modellabmessungen sowie die vom Anbieter angebotene Mindestgarantie zu erhalten. Die neuen Energieverbrauchskennzeichnungen werden es darüber hinaus viel einfacher machen, den Richtigkeit der von den Herstellern gemachten Angaben zu überprüfen.

Neue Energieverbrauchskennzeichnungen für Lichtquellen
So sehen die neuen Energieverbrauchskennzeichnungen für Lampen und Leuchten aus.

Der Energieverbrauch des Produkts pro 1.000 Stunden bleibt

Während die Änderungen der Energieverbrauchskennzeichnungen bei anderen Produktgruppen recht umfangreich sind, wird sich bei den Lampen und Leuchten nicht so viel ändern. Auf der neuen Energieverbrauchskennzeichnung finden Sie wie früher den Energieverbrauchswert in kWh pro 1.000 Stunden, allerdings mit einer kleinen Anpassung. Der Wert wird nun in der unteren linken Ecke neben dem QR-Code angezeigt.

Die verschiedenen Phasen des Übergangs zu den neuen Energieeffizienzklassen

Obwohl die Änderungen nur eine andere Energieskala, einen QR-Code und geringfügige Änderungen am Gesamterscheinungsbild betreffen, ist der Übergang zur neuen Energieeffizienzklassen in mehrere Phasen unterteilt. Außerdem hängt alles von dem Datum ab, an dem die Leuchte auf den Markt gebracht wurde.

Leuchten, die vor dem 1. September 2021 auf den Markt gebracht werden

  • Ab dem 1. Mai 2021 müssen die Lieferanten ihre Produkte gemäß der neuen Verordnung in der EPREL-Datenbank registrieren, einschließlich der neuen Energieeffizienzklassen und des dazugehörigen Informationsblatts.
  • Vom 1. September 2021 bis zum 28. Februar 2023 gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten für Leuchten, die in Nicht-Online-Geschäften verkauft werden. Während der Übergangszeit dürfen diese Produkte weiterhin mit der alten Energieverbrauchskennzeichnung verkauft werden. Auf Anfrage von Einzelhändlern muss der Lieferant jedoch Aufkleber mit den neuen Energielabels sowie entsprechende Informationsblätter für vorrätige Produkte bereitstellen.
  • Ab dem 1. März 2023 darf sich ein altes Energielabel nicht mehr auf oder neben der Packung befinden, sondern muss mit einem Aufkleber in der gleichen Größe wie die neue Energieverbrauchskennzeichnung überklebt werden. Gleichzeitig müssen auch neue Informationsblätter vorgelegt werden.

Für den Internetverkauf von Lampen gelten jedoch andere Regeln und eine wesentlich kürzere Übergangsfrist. Die Angaben über die neuen Energieeffizienzklassen müssen innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem 1. September 2021, d. h. bis zum 21. September 2021, ersetzt werden.

Neue Leuchten, die nach dem 1. September 2021 auf den Markt gebracht werden

  • Für neue Lampen, die nach dem 1. September 2021 auf den Markt gebracht werden, gilt keine Übergangsfrist. Die Produkte müssen im Rahmen der neuen Verordnungen in der europäischen EPREL-Datenbank registriert werden, und die Verkäufer müssen sie mit den neuen Energielabels auf der Verpackung anbieten, sowohl im Nicht-Online-Handel als auch beim Online-Verkauf.

Am dem 1. September 2021 treten für Lampen und Leuchten neue Energieeffizienzklassen in Kraft. Bei einzelnen Produkten werden sie auf dem farbigen Energielabel und in den technischen Daten angegeben. Wenn Sie eine Lampe oder ein Produkt mit einer Leuchhte kaufen wollen, wählen Sie aus unserer großen Auswahl, die durch den hochwertigen Kundenservice und Verbraucherbewertungen ergänzt wird.

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